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Ingenieurbüro für Maschinenbau · Graz

Technisches Prüf-, Sicherheits- und Sachverständigen­zentrum

DI Dr. Franz Schabkar prüft, begutachtet und berät – von Arbeitsmitteln, Aufzügen und Tankstellen bis zu gewerblichen Betriebsanlagen. Unabhängig, normgerecht und mit Sitz in Graz.

DI Dr. Franz Schabkar

DI Dr. Franz Schabkar

  • Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
  • Inspektionsstelle gemäß HBV 2009, Hebeanlagengruppen 1–4
  • Eingetragener Aufzugsprüfer
  • Ausgebildete Sicherheitsfachkraft gemäß SFK-VO
Leistungen

Prüfungen, Gutachten und Beratung aus einer Hand

Neun Fachbereiche – für Gewerbebetriebe, Hausverwaltungen, Tankstellenbetreiber, Industrie und Gerichte in Graz, der Steiermark und ganz Österreich.

Leistungen im Detail

§§ 7, 8, 9 und 10 AM-VO

Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen nach AM-VO

Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß Arbeitsmittelverordnung, insbesondere:

  • Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen (ausgenommen Fahrzeug- und Turmdrehkrane)
  • sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen
  • geführte Regalbediengeräte
  • Fahrzeughebebühnen
  • Ladebordwände auf Fahrzeugen
  • kraftbetriebene Anpassrampen
  • fest montierte Hubtische zur Güterbeförderung
  • Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern
  • Fassadenbefahrgeräte, Mastkletterbühnen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung
  • kraftbetriebene Türen und Tore inkl. Schließkraftmessungen nach DIN 18650
  • nach oben öffnende Tore mit über 10 m² Torblattfläche
  • Materialseilbahnen außerhalb des Seilbahngesetzes 2003
  • Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten
  • fahrbare und verfahrbare Hängegerüste
  • Förderanlagen für Untertagebauarbeiten
  • Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel
  • selbstfahrende Arbeitsmittel ohne Prüfpflicht nach KFG 1967
  • Hubstapler mit hubbewegtem Fahrerplatz
  • Befahr- und Rettungseinrichtungen, mechanische Leitern
  • Stetigförderer (ausgenommen Förderbänder und Rollenbahnen unter 5 m)
  • kraftbetriebene Pressen, Stanzen und Spritzgießmaschinen mit Handbeschickung
  • Bolzensetzgeräte
  • Vortriebs- und sonstige Geräte für Untertagebauarbeiten
  • Verteilermaste

Zusätzlich: Prüfung der Beschaffenheit von Arbeitsmitteln nach dem 4. Abschnitt der AM-VO sowie Prüfung „alter Arbeitsmittel“ auf ihre Weiterverwendbarkeit.

VbF, BGBl. 240/1991

Prüfungen nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

  • erstmalige Prüfungen gemäß § 12 VbF
  • wiederkehrende Prüfungen gemäß § 14 VbF
  • Dichtheitsprüfungen von Rohrleitungen und Behältern in Mineralölanlagen
  • behördlich vorgeschriebene Prüfprotokolle für Mineralölanlagen
  • Beratung bei genehmigungspflichtigen und genehmigten Lager- und Abfüllanlagen
  • Prüfung von Tankstellenanlagen und Tanklagern
  • ober- und unterirdische Lagerbehälter und Rohrleitungen für Benzin, Diesel, Heizöl und AdBlue
  • Prüfung von Abfüllanlagen brennbarer Flüssigkeiten
§ 82b Gewerbeordnung

Wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen

Jeder Inhaber einer gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage muss regelmäßig prüfen lassen, ob die Anlage dem genehmigten Zustand und allen geltenden Rechtsvorschriften entspricht – insbesondere, ob alle Betriebsanlagenbescheide eingehalten werden (Konsensmäßigkeit).

Die Prüffristen hält der Inhaber selbst in Evidenz; die Prüfung erfolgt ohne Aufforderung durch die Behörde. Grundsätzlich gilt ein Intervall von 5 Jahren, für im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigte Anlagen von 6 Jahren. Abweichende Fristen legt die Behörde im Bescheid fest.

Gutachten & Risikoanalyse

Sachverständigendienst für maschinentechnische Anlagen

  • maschinentechnische Anlagen aller Art
  • Aufzugsanlagen
  • Feuerungsanlagen (Öl, Gas, Holz)
  • Photovoltaikanlagen
  • Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen
  • Biogasanlagen
  • Risikoanalysen inklusive Maßnahmenkatalog zur Risikominimierung
DI Dr. Franz Schabkar in Warnschutzjacke mit Schutzhelm
Fachausbildung gemäß SFK-VO

Sicherheitsfachkraft (SFK)

Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorganen in Arbeitssicherheit und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung:

  • Vermeidung von Arbeitsunfällen
  • Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Reduktion von Gefahrenmomenten
  • innerbetriebliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  • Überprüfung der Sicherheit von Arbeitssystemen
  • Betriebsanweisungen und Unterweisungen
  • Beratung zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009

Inspektionsstelle gemäß HBV 2009

Vorprüfung, Abnahmeprüfung, regelmäßige und außerordentliche Überprüfung sowie Betriebskontrolle überwachungsbedürftiger Hebeanlagen aller Gruppen:

Gruppe 1

Aufzüge inkl. Schrägaufzüge, Hebeeinrichtungen für Personen, Güter- und Kleingüteraufzüge

Gruppe 2

Fahrtreppen und Fahrsteige

Gruppe 3

Hubtische, Treppenschrägaufzüge, Hebeanlagen mit räumlich festgelegter Bahn

Gruppe 4

Feuerwehraufzüge, im Brandfall benutzbare Anlagen, Hebeanlagen in Ex-Bereichen (ATEX)

Eingetragener Aufzugsprüfer

Aufzugsprüfer

Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen – für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Betriebe in Graz und der Steiermark.

Porträt DI Dr. Franz Schabkar
DI Dr. Franz Schabkar
Gericht

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

DI Dr. Franz Schabkar ist Mitglied im Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs und in der Gerichtssachverständigenliste in sechs Fachgebieten eingetragen.

  • 6 Fachgebietevon Luftfahrt bis Tankstellen
  • Zertifiziert bis 2031alle Fachgebiete bis 04.08.2031
  • Pilot mit IFRPPL, IFR, Language Proficiency Level 6
Fachgebiete laut Gerichtssachverständigenliste
FG-Nr.FachgebietZertifiziert bis
09.82Flugsicherungswesen04.08.2031
17.30Luftfahrt, Unfallanalyse04.08.2031
60.36Angetriebene Türen, Tore, Schranken04.08.2031
60.79Luftfahrzeuge04.08.2031
81.60Tankstellen, Kraftfahrzeugservicestationen, Waschstraßen, Garagen04.08.2031
81.65Fahrschulen04.08.2031

Quelle: Mitgliederseite beim Hauptverband der Gerichtssachverständigen

Flug

Flugzeugvermietung und Air Broker

Flugzeugvermietung im Rahmen eines gewerblichen Luftfahrzeugvermietungsunternehmens sowie Vermittlung von Flügen aller Art.

Flugzeugtyp
Piper PA-28 Turbo Arrow
Kennzeichen
OE-KES
Reichweite
6 Stunden, 130 kts
Personen
4
MTOW
1.300 kg
Berechtigungen
PPL, IFR, Language Proficiency Level 6
Piloten
Dipl.-Ing. Dr. Franz Schabkar, Dr. Claudia Schabkar
Flug anfragen
Häufige Fragen

Fragen zu Prüfpflichten

Wie oft müssen Betriebsanlagen nach § 82b GewO geprüft werden?

Grundsätzlich alle 5 Jahre. Im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigte Betriebsanlagen alle 6 Jahre. Die Behörde kann im Genehmigungsbescheid abweichende Fristen festlegen.

Wer muss die Prüffristen nach § 82b GewO überwachen?

Der Inhaber der Betriebsanlage hält die Prüffristen selbst in Evidenz und veranlasst die wiederkehrende Überprüfung ohne Aufforderung durch die Behörde.

Welche Hebeanlagen prüft die Inspektionsstelle nach HBV 2009?

Hebeanlagen der Gruppen 1 bis 4: Aufzüge und Güteraufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige, Hubtische und Treppenschrägaufzüge sowie Feuerwehraufzüge und Hebeanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX).

Welche Anlagen werden nach VbF geprüft?

Tankstellen, Tanklager, ober- und unterirdische Lagerbehälter und Rohrleitungen für Benzin, Diesel, Heizöl und AdBlue sowie Abfüllanlagen brennbarer Flüssigkeiten – erstmalig nach § 12 VbF und wiederkehrend nach § 14 VbF.

In welchem Gebiet ist SBK Technik tätig?

Der Sitz ist in Graz-St. Peter (Messendorfberg 21a, 8042 Graz). Prüfungen und Gutachten werden in Graz, der gesamten Steiermark und in ganz Österreich durchgeführt.

Kontakt

Prüfung oder Gutachten anfragen

Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail mit kurzer Beschreibung von Anlage, Standort und gewünschtem Prüfumfang.

SBK Technik GmbH & Co. KG

Anfahrt

Messendorfberg 21a im Grazer Bezirk St. Peter.

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